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Wo sind die Sachen versichert?Über die Wohnung hinaus gilt die sogenannte Außenversicherung. Darin sind Hausratgegenstände weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht in Ihrer Wohnung befinden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sachen Ihnen selbst oder jemandem, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gehören (Achtung: nicht Untermieter, siehe "Welche Sachen sind versichert?") und dass sich die Sachen nur vorübergehend (bis max. drei Monate) nicht in der Wohnung befinden. Das heißt also, Ihr Hausrat ist auch versichert, wenn Sie ihn auf Reisen mitnehmen. Nicht versichert hingegen sind Sachen, die Sie für längere Zeit mit in ein Wochenendhaus nehmen (auch nicht während der ersten drei Monate). Unter vorübergehend versteht sich allerdings auch, wenn Sie selbst oder jemand, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, zur Ausbildung, zum Wehr- oder Zivildienst länger als drei Monate nicht in der versicherten Wohnung wohnen, solange dabei kein eigener Haushalt gegründet wird. Für bestimmte Schäden jedoch gelten auch in der Außenversicherung gewisse Einschränkungen: Schäden durch Sturm und Hagel z. B. sind nur dann versichert, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die unter "Gegen welche Gefahren besteht Versicherungsschutz" beschriebenen sind. Für die Außenversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme. Maximal aber werden 10.226 Euro bzw. bei neueren Euro-Tarifen ein gerundeter Wert gezahlt. Erweiterungsmöglichkeiten finden Sie unter "Welche Deckungskonzepte gibt es?" |
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