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Welche Besonderheiten gibt es bei WertsachenFür Wertsachen ist in den Bedingungen einer Versicherungspolice eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vorgesehen. Sollten also zu Ihrem Hausrat Gegenstände gehüren, die als Wertsachen gelten, müssen Sie sich die Mühe machen, den Wert dieser Gegenstände möglichst genau zu errechnen. Ausschlaggebend ist nicht der aktuelle Wert, sondern der Wiederbeschaffungspreis. Nur so können Sie feststellen, ob die Begrenzung 20 % der Versicherungssumme schadendeckend ist. Möglichkeiten, diese Entschädigungsgrenze zu erhöhen, sind in der Rubrik "Welche Deckungskonzepte gibt es?" genannt. Neben der 20 %-Entschädigungsgrenze gelten für bestimmte Wertsachen auch noch folgende Begrenzungen: 1.023 Euro für Bargeld, 2.556 Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, 20.452 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin. Bei den neueren Euro-Tarifen sind diese Summen meist leicht etwas nach oben aufgerundet. Diese Grenzen gelten jedoch nicht, wenn sich die genannten Sachen in einem Tresor befinden, der folgende Merkmale aufweisen kann: Verschlossener, mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Haben Sie ein Aufbewahrungsbehältnis zur Sicherung von Gegenständen mit anderen Eigenschaften, können Sie den Versicherer ansprechen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert. Für Wohnungen mit besonders hochwertigem oder exklusivem Hausrat gibt es spezielle Versicherungskonzepte. Bitte schauen Sie in der Rubrik "Welche Deckungskonzepte gibt es?" unter dem Stichwort "Allgefahrendeckung" nach. |
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