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Welche Kosten werden ersetzt?Über Reparatur und Wiederbeschaffung hinaus werden auch Kosten für Schadenabwendung und Schadenminderung übernommen, so z. B. für das Wiederbefüllen eines Feuerlöschers, um einen Brandschaden verhindern zu können. Es werden auch Kosten übernommen für das Aufräumen und den Abtransport, z. B. für das Herausreißen und Entsorgen von durchnässtem Teppichboden; sogenannte Bewegungs- und Schutzkosten, z. B. für das Ausbauen einer Tür, damit der neue Flügel in die Wohnung gebracht werden kann, aber auch Kosten für Transport und Lagerung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbenutzbar geworden ist, können erstattet werden. Wenn durch ein versichertes Ereignis Schlüssel abhanden gekommen sind, werden sogar Schlossänderungskosten übernommen. Ist es nach einem Einbruch oder Raub oder dem Versuch einer solchen Tat notwendig, Gebüudebeschüdigungen zu beseitigen, werden die Reparaturkosten durch den Versicherer erstattet. Weitere mögliche versicherte Kosten, z. B. Hotelkosten oder Bewachungskosten, werden in der Rubrik "Welche Deckungskonzepte gibt es?" genauer beschrieben. |
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