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Gegen welche Gefahren besteht Versicherungsschutz?FeuerUnter diesem Oberbegriff wird der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion zusammengefasst. Zusätzlich steht in den meisten Bedingungswerken an dieser Stelle der Versicherungsschutz für Schäden, die durch Anprall oder Absturz von Flugkörpern, deren Teile oder Ladung entstehen. Mögliche Erweiterungen hierzu finden sich unter der Rubrik "Welche Deckungskonzepte gibt es?" LeitungswasserHierbei sind Schäden versichert, die an Hausratgegenständen durch Wasser entstehen, das (bestimmungswidrig) aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung austritt. Solche Schäden sind z. B. aufgequollene Möbel oder verzogene Teppiche. Auch Frostschäden an sanitären Anlagen und Installationen sind versichert, wenn diese Ihnen als Mieter gehören. Gleiches gilt für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, die Ihnen gehören. Anmerkungen dazu finden Sie auch unter "Welche Sachen sind versichert?". Bitte beachten: Regulär nicht versichert sind Schäden, die durch wetterbedingten Rückstau entstehen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser zu erweitern. Näher erläutert sind diese unter der Rubrik "Welche Deckungskonzepte gibt es?" Sturm/HagelVon "Sturm" ist im Versicherungsdeutsch erst dann die Rede, wenn mindestens Windstärke 8 herrscht. Es werden sowohl Schäden, die durch direkte Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen entstehen, ersetzt, als auch Schäden, die dadurch entstehen, dass durch Sturm andere Gegenstände auf versicherte Sachen geworfen werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich diese Gegenstände innerhalb der Wohnung befinden müssen, damit der Versicherungsschutz greift (außer mitversicherte Antennen und Markisen). Daher spielt die direkte Einwirkung von Sturm auf versicherte Sachen eine eher untergeordnete Rolle. Indirekte Schäden kommen dagegen häufiger vor. Z. B.: Der Sturm drückt ein Fenster ein, durch das dann Regen eindringen und dadurch Möbel beschädigen kann. Bei Hagelschäden verhält es sich identisch. Die Einwirkung von Sturm ist dabei nicht Voraussetzung für einen versicherten Hagelschaden. Allerdings sind Schäden, die durch Hagel entstehen konnten, weil z. B. ein Fenster nicht korrekt geschlossen war, nicht versichert. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind in der Rubrik "Welche Deckungskonzepte gibt es? zu finden. Einbruchdiebstahl, Raub, VandalismusVon Einbruchdiebstahl spricht man, wenn...
Von Raub spricht man, wenn...
Von Vandalismus spricht man, wenn...
Bei allen diesen versicherten Gefahren sind auch die Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z. B. Beschädigungen durch Löschwasser nach einem Brand.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den klassischen Versicherungsschutz noch "aufzupeppen". Anregungen finden Sie unter der Rubrik "Welche Deckungskonzepte gibt es ?"
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