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Welche Deckungskonzepte gibt es?Erweiterungen zur Gefahr FeuerÜberspannungsschädenBei Überspannungsschäden handelt es sich um Schäden, die nicht direkt durch Einschlag eines Blitzes hervorgerufen werden, sondern indirekt durch den Blitzeinschlag verursacht werden, z. B. schlägt ein Blitz in eine Überlandleitung ein und verursacht dadurch eine Überspannung, die dann den Fernseher beschädigt. SengschädenEs gibt Versicherungsgesellschaften, die, entgegen den "normalen" Bedingungen, auch Sengschäden bis zu einer bestimmten Grenze ersetzen. Dies ist eine sinnvolle Erweiterung (nicht nur für Raucher), da es leicht passieren kann, dass durch eine brennende Zigarette oder umfallenden Kerzen Löcher in Polster oder Teppiche gebrannt werden. FahrzeuganprallSchäden, die durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug entstehen, das gegen das Haus fährt und dadurch Hausratgegenstände beschädigt, versteht der Versicherungsfachmann unter Fahrzeuganprall-Schäden. Meistens gilt der Versicherungsschutz allerdings nur, wenn sich die beschädigten Gegenstände in geschlossenen Räumen befinden. Erweiterungen zur Gefahr LeitungswasserAquarienDiese Klausel setzt das Wasser im Aquarium dem Leitungswasser gleich. In diesem Fall sind auch Schäden mitversichert, die durch ein auslaufendes Aquarium entstehen, z. B. Wasserschäden an Teppich oder an Möbelstücken. WasserbettenEntsprechend der o. a. Klausel für Aquarien sind auch Schäden durch austretendes Wasser aus einem Wasserbett mitversichert. RückstauZusätzlich zum "normalen" Versicherungsschutz sind hier auch Schäden, die durch wetterbedingten Rückstau entstehen, mitversichert, z. B. sehr starken Regen. Voraussetzung für diese Klausel ist jedoch meistens, dass ein funktionierendes Rückstauventil vorhanden ist. Medienverlust infolge RohrbruchIst diese Klausel in der Police vereinbart, übernimmt die Versicherung auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen unnötigen Mehrverbrauch an Wasser verursacht. Grundlegend werden Wasserabrechnungen aus vorangegangenen Jahren zum Vergleich herangezogen, um die Höhe eines solchen Schadens feststellen zu können. Erweiterungen zu EinbruchdiebstahlDiebstahl von Hausrat aus KFZDurch diese Klausel werden Sachen ersetzt, die aus einem geschlossenen KFZ gestohlen werden und nicht über die KFZ-Versicherung regulierbar sind, z. B. wenn Sonnenbrillen aus dem Auto entwendet werden. Nicht versichert hingegen sind elektronische Geräte, Fotoapparate und Wertsachen. Einfacher DiebstahlWährend Diebstahl grundsätzlich immer nur in Verbindung mit einem Einbruch versichert ist, gibt es durch diese Klausel eine Ausnahme. Der einfache Diebstahl von Sachen vom Versicherungsgrundstück ist mitversichert, und zwar für Wäsche, Kleidung, Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen. FahrraddiebstahlDiese Klausel ermäglicht Ersatzleistung, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss verschlossen) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Diebstahl aus dem eigenen verschlossenen Keller ist ohnehin versichert.) Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der gesamten Familie versichert werden können, sollte man darauf achten, ob die vereinbarte Entschädigungsgrenze (meist 1 % der Versicherungssumme) ausreichend ist. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Entschädigungsgrenze gegen Mehrbeitrag auch erhöht werden. Diebstahl aus KrankenzimmernDiese Klausel beinhaltet den Versicherungsschutz für Sachen, die Ihnen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder bei einer Kur aus dem Zimmer gestohlen werden. Allgemeine ErweiterungenUnterversicherungsverzichtDie Versicherungsgesellschaft garantiert hiermit, die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend anzusehen und keine Abzüge im Schadenfall vorzunehmen. Beruflicher HausratMit dieser Klausel wird vereinbart, dass alle Sachen, die im Beruf oder Gewerbe gebraucht werden, mitversichert sind, also auch dann, wenn diese Sachen sich in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Zu diesen Sachen zählen sowohl Arbeitsgeräte als auch Einrichtungsgegenstände, bei manchen Versicherungsgesellschaften sogar Musterkollektionen. Anlagen, die zur Sicherung des Hausrates dienenDurch diese Klausel sind Gebäudebestandteile wie z.B. eine Alarmanlage mitversichert. Sachen in BankgewahrsamGegenstände, die bei einer Bank (z. B. im Schließfach) lagern, sind durch diese Klausel ebenfalls bis zu einer bestimmten vereinbarten Grenze mitversichert. HotelkostenDiese Klausel sichert die Übernahme von Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung zu, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall zeitlich unbewohnbar ist. Die Entschädigungshöhe ist zeitlich oder mit einem Prozentsatz von der Versicherungssumme begrenzt. Weitere versicherte GefahrenZusätzlich zu den in den Bedingungen schon enthaltenen Gefahren sind über diese Klausel auch versichert: Schäden durch Implosion (kommt am Fernseher vor), Verpuffung, Überschallknall, aber auch Schäden durch innere Unruhen und Streik. BewachungskostenHiermit sind Kosten gemeint, die anfallen können, wenn man z. B. nach einem Brand jemanden beauftragt, die Wohnung zu bewachen, damit daraus nichts gestohlen wird. Reparaturkosten für provisorische MaßnahmenDurch diese Klausel kann man auch Kosten für vorläufige Maßnahmen erstattet bekommen, z. B., wenn man selbst erst einmal ein Vorhängeschloss an der aufgebrochenen Wohnungstür anbringt, bis die endgültige Reparatur von Tür und Schloss durchgeführt wird. UmzugskostenDiese Klausel definiert die Kosten für einen Umzug, der infolge eines Versicherungsfalls notwendig wird, als mitversicherte Kosten (wie Transportkosten). Erhöhte EntschädigungsgrenzenEs gibt einige Klauseln, die in den Bedingungen festgeschriebene Entschädigungsbegrenzungen verbessern. Dies kann z. B. sein bei Wertsachen, Außenversicherung, Kosten für Transport und Lagerung. ElementarschädenHierunter fallen Schäden durch Überschwemmung, Überflutung, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. In den meisten Fällen wird dieser Versicherungsschutz nur mit einer hohen Selbstbeteiligung angeboten. Durch vermehrte derartige Schadenereignisse in den letzten Jahren, besteht zunehmend Interesse an diesem Versicherungsschutz, natürlich besonders in solchen Gegenden, wo z. B. Überschwemmungen oder Erdbeben schon vorgekommen sind. Die Versicherungsgesellschaften sind jedoch eher vorsichtig. Die meisten Anbieter versichern nur Gebäude/Grundstücke, die in den letzten Jahren frei von derartigen Schäden waren, oder bestimmte Postleitzahlengebiete werden von vornherein ausgeschlossen. AllgefahrendeckungEs gibt Versicherungsgesellschaften, die spezielle Konzepte anbieten, die sich "Allgefahrendeckung" nennen. Die versicherten Sachen sind dann auch gegen Verlust oder Verschwinden jedweder Art versichert, meistens mit einer Selbstbeteiligung. Diese Konzepte sind aber eher für hochwertige Haushalte gedacht (z. B. mit einer Mindestversicherungssumme von 150.000 Euro und/oder einem hohen Anteil an Wertsachen). Sollte dies auf Ihre Wohnung zutreffen, lassen Sie sich darüber beraten, ob sich eine solche Versicherung für Sie lohnen würde. |
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